Erstwohnsitzbindung: Die Gemeinde wird überwiegend vom Fremdenverkehr geprägt. Deshalb unterliegen praktisch im gesamten Gemeindegebiet Zweitwohnsitze dem Genehmigungsvorbehalt nach der Fremdenverkehrssatzung. Dies beeinflusst Nutzung, Käuferkreis und Wiederverkauf
Ortsgestaltungssatzung: Architektur und bauliche Maßnahmen unterliegen strengen gestalterischen Vorgaben, die den Charakter des Ortes bewahren sollen.
Natur- und Landschaftsschutz: Viele Grundstücke liegen in landschaftlich sensiblen Bereichen. Genehmigungsprozesse erfordern Erfahrung und Geduld. Kreuth richtet sich an Menschen, die bewusst naturnah leben möchten. Urbanes Leben tritt hier zugunsten von Ruhe und Ursprünglichkeit in den Hintergrund.